Alltagsbegleiter

Alltagsbegleiter/innen übernehmen die soziale Betreuung hilfsbedürftiger Menschen im stationären Umfeld, z. B. von Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung. Sie sind außerdem für die Unterstützung von Senioren im häuslichen Bereich zuständig.

Alltagsbegleiter sollen die pflegebedürftigen Menschen unterstützen und die Pflegepersonen entlasten.

Pflegende Angehörige kümmern sich oft aufopferungsvoll und mit großem Zeitaufwand um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder. Meist bleibt für die eigenen Bedürfnisse wenig Zeit und Raum. Doch um weiterhin physisch und psychisch gesund zu bleiben, müssen pflegende Angehörige sich Freiräume schaffen und helfen lassen.

Eine hilfreiche Unterstützung können Alltagshelfer sein, die Dienste im Haushalt übernehmen, bei der leichten Pflege helfen, Gesellschaft leisten und Erledigungen abnehmen und begleiten.

Alltagshelfer entlasten einerseits die pflegenden Angehörigen und fördern bzw. beschäftigen andererseits die zu Betreuenden.

Bei der Entlastung der Pflegenden geht es weniger um pflegerische Unterstützung oder medizinischen Behandlungspflege, sondern viel mehr um die Beschäftigung, Förderung und Begleitung der zu betreuenden Personen etwa zu Terminen und bei Erledigungen oder um Unterstützung im Haushalt. Manchmal geht es auch einfach nur darum, etwas Gesellschaft zu leisten.

Alltagshelfer sollen dem zu Betreuenden die Möglichkeit geben, so weit wie möglich am sozialen Leben teilzunehmen.

Besonders wichtig ist es, dass zwischen der betreuungsbedürftigen Person und dem Alltagshelfer die Chemie stimmt.

Begleitdienste

Begleitung der zu betreuenden Senioren und Pflegebedürftigen zum Friseur, zu Ämtern und Institutionen, zum Arzt oder Therapeuten, zu Einkäufen oder Freizeitaktivitäten, bei Spaziergängen, zum Friedhof, beim Besuch von kulturellen Veranstaltungen etc.

Beschäftigung

Singen von Liedern, spielen, basteln, vorlesen, malen, kochen oder backen, tanzen oder Bewegungsübungen. Gedächtnistraining oder Biografiearbeit. Gespräche führen über Themen die den zu Betreuenden interessieren, belasten oder berühren, eventuell diese auch aufschreiben. Hilfe, Unterstützung und Mitwirkung bei kleinen handwerklichen Tätigkeiten oder Gartenarbeiten.

Haushaltsführung

Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Wäsche waschen oder bügeln, Geschirr spülen usw., Reinigung der Wohnung, Mahlzeiten zubereiten.

Hilfe bei technischen Geräten

Programmieren und erklären von technischen Geräten wie Smartphone, PC, Fernseher usw. Leichte Pflegetätigkeiten: Hilfe bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme. Unterstützung bei der Mobilität.

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Pflegegrad 1

Leichter Pflegefall, geistige und körperliche Fitness ist gegeben. Patient ist geringfügig auf Unterstützung angewiesen.

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Pflegegrad 2

Mittlerer Pflegefall, die Selbst­stän­dig­keit ist erheblich eingeschränkt, z. B. durch eingeschränkte Mobi­lität oder ver­minderte geistige Fähig­keiten.

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Pflegegrad 3

Mittelschwerer Pflegefall, die Alltagskompetenz ist eingeschränkt, z. B. durch Demenz oder schwere motorische Beeinträchtigungen.

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Pflegegrad 4

Schwerer Pflegefall, die Alltags-Kompetenz ist stark eingeschränkt. Z. B. ist Pflege rund um die Uhr aufgrund fortgeschrittener Demenz ist nötig.

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Pflegegrad 5

Sehr schwerer Pflegefall, an die pflegerische Versorgung werden besondere Anforderungen gestellt, darunter auch Grundpflege und Bettlägerigkeit.